Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018

Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.03.2018 - 3 Sa 196/17   

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https://dejure.org/2018,8539
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.03.2018 - 3 Sa 196/17 (https://dejure.org/2018,8539)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14.03.2018 - 3 Sa 196/17 (https://dejure.org/2018,8539)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14. März 2018 - 3 Sa 196/17 (https://dejure.org/2018,8539)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 242 BGB, § 102 Abs 1 BetrVG, § 99 BetrVG, § 1 KSchG
    Fristgemäße Kündigung in der Wartezeit - Betriebsratsanhörung - Anwendbarkeit Kündigungsschutz - Treu und Glauben

  • IWW

    § 99 Betriebsverfassungsgesetz, §§ 99 bis 101 BetrVG, § 1 KSchG, § 242 BGB, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 99 BetrVG, § 241 Abs. 2 BGB, § 102 BetrVG, §102 Abs. 1 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast bei Probezeitkündigung; Unbegründete Kündigungsschutzklage eines Rettungsdienstleiters bei unzureichenden Darlegungen zur Treuwidrigkeit der Kündigung und zur Fehlerhaftigkeit der Betriebsratsanhörung

  • rewis.io
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Arbeitnehmerkündigung in Wartezeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611a; KSchG § 1 Abs. 1 ; ZPO § 138
    Darlegungslast bei Probezeitkündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Wartezeitkündigung: Mitteilung des Werturteils genügt

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Kündigung in der Probezeit

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsratsanhörung bei Kündigung in der Wartezeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Substantiierungspflicht des Arbeitgebers bei Kündigung in der Wartezeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung in der Probezeit: Betriebsratsanhörung wird oft übersehen!

Besprechungen u.ä.

  • arbrb.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsratsanhörung in der Probezeit

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12

    Betriebsratsanhörung in der Wartezeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.03.2018 - 3 Sa 196/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 12.09.2013, 6 AZR 121/12) ist bei einer Kündigung in der Wartezeit die Substantiierungspflicht des Arbeitgebers allein an den Umständen zu messen, aus denen der Arbeitgeber subjektiv seinen Kündigungsentschluss herleitet.

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der erst nach Ablauf der Wartezeit eintretende Kündigungsschutz nicht durch die Anforderungen, die an einer Anhörung nach § 102 BetrVG gestellt werden, vorverlagert werden darf (BAG vom 12.09.2013, 6 AZR 121/12, juris Rn. 26).

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 790/11

    Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG - Zusammenrechnung von Zeiten unterbrochener

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.03.2018 - 3 Sa 196/17
    Die diesbezügliche Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen derjenigen Tatsachen, aus denen sich die Treuwidrigkeit ergibt, trägt der Arbeitnehmer (BAG vom 20.06.2013 - 2 AZR 790/11 - juris Rn. 26).
  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.03.2018 - 3 Sa 196/17
    Zwar ist dem Kläger darin zuzustimmen, dass eine Betriebsratsanhörung jedenfalls dann als nicht ordnungsgemäß im Sinne des § 102 Abs. 1 BetrVG anzusehen ist, wenn der Arbeitgeber den Sachverhalt bewusst irreführend und unvollständig mitgeteilt hat (BAG vom 22.09.1994 - 2 AZR 31/94 -, juris Rn. 28).
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 360/99

    Arbeitnehmerstatus einer Versicherungsvermittlerin; Kündigungsschutz im

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.03.2018 - 3 Sa 196/17
    Typische Tatbestände einer in diesem Sinne treuwidrigen Kündigung sind insbesondere ein widersprüchliches Verhalten des Arbeitgebers, der Ausspruch einer Kündigung zur Unzeit oder in ehrverletzender Form und eine Kündigung, die den Arbeitnehmer diskriminiert (BAG vom 25.04.2001 - 5 AZR 360/99 - juris Rn. 28/29).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2019 - 5 Sa 105/18

    Duales Studium - Kündigung des Studienvertrags - Anwendungsbereich des BBiG -

    Die formellen Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrats sind deshalb an dem Schutzniveau des materiell-rechtlichen Kündigungsschutzes des Arbeitnehmers in der Wartezeit zu messen (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - juris, Rn. 26 = NZA 2013, 1412; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14. März 2018 - 3 Sa 196/17 - Rn. 34, juris = EzTöD 100 § 34 Abs. 1 TVöD-AT Wartezeit Nr. 14).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.10.2021 - 5 Sa 22/21

    Wartezeitkündigung - Personalratsanhörung

    Die formellen Anforderungen an die Unterrichtung des Personalrats sind deshalb an dem Schutzniveau des materiell-rechtlichen Kündigungsschutzes des Arbeitnehmers in der Wartezeit zu messen (vgl. BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - juris, Rn. 26 = NZA 2013, 1412; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14. März 2018 - 3 Sa 196/17 - Rn. 34, juris = EzTöD 100 § 34 Abs. 1 TVöD-AT Wartezeit Nr. 14).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.2020 - 5 Sa 66/20

    Betriebsratsanhörung bei Wartezeitkündigung

    Die formellen Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrats sind deshalb an dem Schutzniveau des materiell-rechtlichen Kündigungsschutzes des Arbeitnehmers in der Wartezeit zu messen (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - juris, Rn. 26 = NZA 2013, 1412; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14. März 2018 - 3 Sa 196/17 - Rn. 34, juris = EzTöD 100 § 34 Abs. 1 TVöD-AT Wartezeit Nr. 14).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,13403
LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17 (https://dejure.org/2018,13403)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.03.2018 - 3 Sa 196/17 (https://dejure.org/2018,13403)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. März 2018 - 3 Sa 196/17 (https://dejure.org/2018,13403)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Arbeitgebers zur Anpassung der Betriebsrenten an die Entwicklung der gesetzlichen Renten aufgrund einer Betriebsvereinbarung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 16
    Pflicht des Arbeitgebers zur Anpassung der Betriebsrenten an die Entwicklung der gesetzlichen Renten aufgrund einer Betriebsvereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 455/06

    Betriebsrente - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17
    Anpassungsrechte des Arbeitgebers dienen im Betriebsrentenrecht nicht dazu, Versorgungsordnungen umzustrukturieren oder gar einseitig veränderte Gerechtigkeitsvorstellungen zu verwirklichen (BAG 13.11.2007 - 3 AZR 455/06 - Rn. 31, NZA-RR 2008, 520).

    (1) Für die Tragfähigkeit einseitige Leistungsbestimmungen zur Anpassung gilt die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers (vgl. BAG 13.11.2007 - 3 AZR 455/06 - Rn. 31 und 38, NZA-RR 2008, 520).

  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage einer Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17
    Ferner gilt, ob sich Eingriffe in Versorgungswerke im Hinblick auf versprochene Dynamiken rechtmäßig verhalten, namentlich zur wirtschaftlichen Lage im Verhältnis stehen, schon seit jeher - d.h. also gerade auch in Anwendung von Altregelungen, wie vorliegend - als justiziabel (vgl. etwa BAG 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 18, NZA 2007, 39).

    Für die wirtschaftliche Entwicklung des Arbeitgebers ist auf die Begebenheiten in der Zeit vor dem Anpassungsstichtag abzustellen, denen gegenüber allenfalls noch prognosebestätigend oder -entkräftend wirtschaftlicher Daten bis zur letzten mündlichen Verhandlung angeführt werden können (BAG 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 17 ff., NZA 2007, 39).

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 311/15

    Anspruch auf Gehaltserhöhung - Bandbreitenregelung - betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17
    Soweit der Kläger unter Vorhalt einer betrieblichen Übung anderes annehmen wollte, war allein aus dem bloßen Normenvollzug i.S.v. § 6 Abs. 1 Ausführungsbestimmungen bVW noch nichts zu folgern (zum Ausschluss des Entstehens etwaiger betriebliche Übungen bei auch nur vermeintlichem Normenvollzug etwa BAG 27.4.2016 - 5 AZR 311/15 - Rn. 30, juris).
  • BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 272/15

    Betriebliche Altersversorgung - Verzinsung eines Versorgungskapitals

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17
    Innerhalb des Spielraums können dem Bestimmungsberechtigten mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (st. Rspr. zuletzt zB. BAG 30.08.2016 - 3 AZR 272/15 - Rn. 16; BAG 08.12.2015 - 3 AZR 141/14 - Rn. 29 mwN).
  • BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 468/14

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17
    Das ergibt sich aus dem Regel-/Ausnahmeverhältnis zwischen Anpassung nach § 6 BVW-A Ziff. 1 und Ziff. 2 und einer geringeren Anpassung nach Ziff. 3 (vgl. BAG 27.01.2016 - 4 AZR 468/14 - Rn. 20 ff).
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17
    Ein derartiges, nicht langfristig vorhersehbares und einschätzbares Risiko könnte einen aktiven Arbeitnehmer veranlassen, den potenziellen zusätzlichen Versorgungsbedarf anderweitig abzusichern (BAG 28.6.2011 - 3 AZR 282/09 - Rn. 38 f, 44 f., NZA 2012, 1229).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17
    Eine Inhaltskontrolle von Betriebsvereinbarungen in Anwendung dieser Vorschriften scheidet aus (§ 310 Abs. 4 Satz 1 BGB; BAG 16.2.2010 - 3 AZR 181/08 - Rn. 45, NZA 2011, 42).
  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 822/12

    Zulage wegen höherer Lebenshaltungskosten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17
    Damit eröffnen die Betriebsvereinbarungsparteien dem Vorstand und Aufsichtsrat der Beklagten in zulässiger Weise ein Leistungsbestimmungsrecht (vgl. BAG 31.07.2014 - 6 AZR 822/12 - Rn. 12 mwN).
  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 746/10

    Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17
    In einem solchen Fall hat die Leistungsbestimmung nach der gesetzlichen Regelung mangels abweichender Anhaltspunkte nach billigem Ermessen zu erfolgen (vgl. dazu BAG 12.10.2011 - 10 AZR 746/10 - Rn. 25).
  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17
    Die Auslegung der Gesamtbetriebsvereinbarung (vgl. zu den nach st. Rspr. anzuwendenden allgemeinen Auslegungsgrundsätzen zB. BAG 08.12.2015 - 3 AZR 267/14 - Rn. 22 mwN) ergibt, dass die Betriebsrenten nicht zwingend entsprechend der Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden müssen.
  • LAG Hamm, 01.08.2012 - 5 Sa 27/12

    Anforderungen an eine wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit

  • BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 118/88

    Belegschaftsaktien: Verpflichtung zur Ausgabe in einer Betriebsvereinbarung -

  • BAG, 11.08.1981 - 3 AZR 395/80

    Betriebliche Altersversorgung und Barabgeltung (Kohlebezugsrechte)

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 141/14

    Waisenrente - Änderung einer Ermessensentscheidung - Nachranggrundsatz

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 83/12

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Verweisung auf die Grundsätze des

  • BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 409/15

    Fahrtkostenerstattung nach Art. 12 Abs. 2 BayUKG

  • LAG Hamburg, 29.06.2017 - 7 Sa 29/17

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Anpassungsvorbehalt

  • BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 221/91

    Mitbestimmung bei Versorgungswiderruf.

  • LAG Hamburg, 15.06.2017 - 7 Sa 93/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Anpassungsvorbehalt

  • LAG Hamburg, 27.07.2017 - 7 Sa 32/17

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifvertrag - Anpassungsvorbehalt - Auslegung

  • LAG Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 8 Sa 3/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung an veränderte wirtschaftliche

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2017 - 12 Sa 123/17

    Auslegung von Betriebsvereinbarungen

  • LAG Hamburg, 24.08.2017 - 1 Sa 15/17

    Erhöhung der Betriebsrente nach einer Gesamtbetriebsvereinbarung - Vertretbarkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2018 - 5 Sa 7/17

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Anpassungsvorbehalt

  • LAG Hamburg, 16.08.2017 - 3 Sa 102/16

    Pflicht zur Erhöhung der Betriebsrente nach einer Gesamtbetriebsvereinbarung -

  • ArbG Hamburg, 05.01.2017 - 5 Ca 383/15

    Betriebliches Versorgungswerk: Anpassungsvorbehalt des Arbeitgebers

  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

  • BAG, 23.07.2019 - 3 AZR 306/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

    Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. März 2018 - 3 Sa 196/17 - teilweise aufgehoben.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2019 - 3 Sa 48/17

    Anpassung von Betriebsrenten - Auslegung Betriebsvereinbarung

    Des Weiteren wird auf die Urteile der Kammer vom 26.03.2018 - 3 Sa 196/17 - und vom 06.05.2019 - 3 Sa 501/17 - zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen; auch an der gegebenen Begründung für das bereits vom Arbeitsgericht zutreffend gefundene Ergebnis wird ausdrücklich festgehalten.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2019 - 3 Sa 501/17

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung eines betrieblichen Versorgungswerks -

    Des Weiteren wird auf das Urteil der Kammer vom 26.03.2018 - 3 Sa 196/17 - zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen; auch an der dort gegebenen Begründung für das bereits vom Arbeitsgericht zutreffend gefundene Ergebnis wird ausdrücklich festgehalten.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2019 - 8 Sa 346/18

    Betriebsrentenanpassung - Rentnergesellschaft - Berechnungsdurchgriff -

    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (BAG 4. August 2015 - 3 AZR 137/13, Rn. 19; LAG Rheinland-Pfalz 26. März 2018 - 3 Sa 196/17 - Rn. 48, juris).
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